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Bruderschaft vom Barte Barbarossas |
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Statuten |
| § 1 | Unter dem Patronat des Reyches | § 8a | Die BBB gliedert sich in: | |
| Am Stauffen wurde der Grund für | 1. Dienerschaft (Beambte) | |||
| die Gründung an den Barthaaren | 2. Conventualen a: Postulanten | |||
| Barbarossas herbeigezogen. | b: Novizen | |||
| § 2 | Zweck der Gründung ist, den | c: Fratres | ||
| Streit um des Kaisers Bart nicht | b | Ausgehend von der Erkenntnis, | ||
| einschlafen zu lassen, sondern | dass Barbarossas Haare und seine | |||
| nach Kräften zu fördern. Die | Umwelt viel zu wenig erforscht | |||
| normalen Schlaraffiaden reichen | sind, sind alle Bestallten ver- | |||
| dazu nicht aus. | pflichtet, darüber eingehend zu | |||
| § 3 | Weil dies ohne ausgedehnte | forschen. Die Forschungsergeb- | ||
| Verwaltung nicht möglich ist, |
nisse, insbesondere ihr Wahrheits- |
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| werden innerhalb der BBB Ämbter | gehalt, werden unter Berücksitigung | |||
| geschaffen, die ihrerseits wieder | einer gewissen Freizügigkeit | |||
| Ämbter vergeben, wodurch die | strengstens geprüft. | |||
| Fortführung des Streites | § 9 | Über die Aufnahme und Verleihung | ||
| gewährleistet ist. | von Titeln der BBB entscheidet ein | |||
| § 4 | Die Ämbter und Ambtstitel sind | dazu ermächtigtes Präsidium. | ||
| streng geheim und können nicht in | § 10 | Die Tituls 2 a bis 2 c werde von | ||
| der Schlaraffen-Stammrolle | reychswegen verliehen. | |||
| veröffentlicht werden, berechtigen | § 11 | Bevorzugt werden Ritter mit Bärten | ||
| aber den Inhaber zu den schönsten | Rote Bärte werden als besonders | |||
| Hoffnungen. | beförderungswürdig angesehen. | |||
| § 5 | Über die Ambtsführung ist binnen | Künstlich rot gefärbte Bärte werden | ||
| Jahresfrist nach Bestallung | als nicht vorhanden betrachtet. | |||
| schriftlich Rechenschaft abzulegen. | § 12 | Bestallungen und Titulaturen können | ||
| § 6 | Bei nachgewiesener Eignung wird | nur an einen Convent der BBB, | ||
| der Ambtsinhaber fristlos entlassen | welcher im Reyche Am Stauffen | |||
| Eine statutengemäße Ambtsver- | abgehalten wird, erworben werden. | |||
| verwaltung ist jedoch für zukünft- | § 13 | a) Um die geistige Führerschaft in | ||
| ige Beförderungen unerlässlich. | jeglicher Hinsicht zu schützen, | |||
| § 7 | Gehälter und andere Einnahmen | bleibt sie streng geheim. | ||
| können aus der Pfründe nicht | b) Durchführungsbestimmungen zu | |||
| erwartet werden, wohingegen | diesem Statut werden im Laufe der | |||
| gewisse Taxen erhoben werden | Jahrzehnte noch in rauen Mengen | |||
| können. | erlassen. |
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GegebenAm Stauffen am 19. Tage des Brachmondes a.U. 117 |
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und ergänzt am 27. Tage des Erntemondes a.U. 118 |
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Für die geheimen Oberen |
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Der Großsiegelbewahrer |